Kinderschutz-App Hans & Gretel
Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2023
Leider dürfen nicht alle Kinder sorgen- und vor allem gewaltfrei aufwachsen. Ein Anstieg von kindlichen Gewaltopfern ist in Deutschland seit 2014 zu verzeichnen. Die Anzahl körperlicher Misshandlungen ist gleichbleibend hoch. Eine neue, deutschlandweit einmalige Kinderschutz-App namens Hans & Gretel soll Ärzten dabei helfen, Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen.
Hintergrund zur Kinderschutz-App
Einer Pressemitteilung der Deutsche Kinderhilfe e.V. stellte erst kürzlich die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 zu kindlichen Gewaltopfern vor. Demnach wurden im vergangenen Jahr 143 Kinder getötet. Fast 78 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. In 77 Fällen blieb es bei einem Tötungsversuch. Die Zahlen zu Misshandlungen an Kindern stagnieren seit Jahren auf einem hohen Niveau. 4.208 Kinder waren hiervon betroffen, 43 Prozent von ihnen haben das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Die Kinderschutz-App Hans & Gretel
Der Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch ist seit vielen Jahren schon ein zentrales Anliegen der Sächsischen Landesärztekammer. Daher hat die Kammer nun in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse (TK) die deutschlandweit einmalige Kinderschutz-App Hans & Gretel entwickeln lassen. Hans & Gretel ist eine für Ärzte entwickelte digitale Anwendung zur Prävention, Diagnose und Dokumentation von häuslicher Gewalt und Gewalt in der Familie.
Die App liefert dem Arzt Antworten auf die Fragen „Wie kann ich bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung vorgehen?“, „Wie dokumentiere ich alles korrekt?“ und „Wohin wende ich mich am besten?“


Hans & Gretel ist nicht nur auf dem Smartphone oder Tablet verfügbar. Die Web-App kann man auch vom PC zu Hause, im Krankenhaus oder in der Praxis öffnen.
Auf der zugehörigen Website findet man auch noch die wichtigsten Gesetze, die für Ärzte in diesem Zusammenhang relevant sind. Eine Frage, die dabei immer wieder auftaucht ist die nach der Schweigepflicht, der ein Arzt ja prinzipiell immer unterliegt (§ 203 StGB)! Aber: Bei begründetem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung kann der Arzt seine Schweigepflicht brechen (§ 34 StGB). am Ende bleibt aber die Fallverantwortung natürlich doch immer beim Nutzer dieser App.
Mein Fazit
Das Thema Kinderschutz liegt mir als Vater von drei Kindern natürlich ganz besonders am Herzen, daher finde ich die Idee zu dieser App großartig! Leider konnte unsere Ärztin die App noch nicht testen, da sie derzeit nur für Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer angeboten wird. Die Ärzte müssen sich zur Authentifizierung mit ihrem Fortbildungscode der Sächsischen Landesärztekammer registrieren. Es bleibt aber zu hoffen, dass die App bald allen Ärzten in Deutschland zur Verfügung steht.